Am 23.7.12 kamen im Hotel „Zur Post“ in Gunzenhausen die Vorstände der beiden Vereine Präventionswegweiser e.V. und Straffälligenhilfe – Netzwerk im Landgerichtsbezirk Ansbach e.V. zusammen und beschlossen einstimmig eine Vereinbarung zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Landgerichtsbezirk Ansbach.
Nach mehr als 30 Jahren, seitdem diese ambulanten Hilfen in Strafverfahren gesetzlich eingeführt wurden, kann nun erstmals auch im Landgerichtsbezirk Ansbach ab September 2012 professionell der Täter-Opfer-Ausgleich als eine Maßnahme der freien Strafrechtspflege nachhaltig angeboten werden.
Die Unterzeichnung der Vereinbarung durch die beiden ersten Vorsitzenden des Vereins, Herrn Dr. Karl und Herr Thill erfolgte im feierlichen Rahmen im Beisein zahlreicher Pressevertreter und Gäste, u.a. dem Vizepräsident des Landgerichtes Ansbach Herrn Koch und dem Amtsgerichtsdirektor aus Weißenburg, Herrn Hubel.
Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) treffen Täter und Geschädigter freiwillig zusammen um den sozialen Frieden wieder herzustellen, der durch eine Straftat gestört wurde. Dies geschieht durch einen professionellen Vermittler, der überparteilich die Konfliktlösung leitet. Täter sowie Opfer haben die Gelegenheit aktiv die Problematik zu klären. Im Mittelpunkt eines Täter-Opfer-Ausgleichs stehen die Interessen des Opfers und die aktive Beteiligung des Täters, den Schaden wieder gut zu machen.
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